Quantcast
Channel: Freiheitsworte » Eberhard Sinner
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2

Kurz Notiert: #JMStV – Nachfragt auf Abgeordnetenwatch

$
0
0

Nach dem ich ja bereits eine ausführliche Diskussion mit der Sprecherin der Grünen-Fraktion im bayerischen Landtag hatte, versuchte ich die Meinungen der anderen medienpolitischen Sprecher zum JMStV per E-Mail in Erfahrung zu bringen.

Leider hat mir kein Abgeordneter ausführlich geantwortet – ich bekam nur eine Mail von Herrn Sinner, mit bitte um Geduld: Er sei verreist. Nach sieben Tage dachte ich mir, das nachhaken so langsam doch angebracht ist. Deswegen habe ich den vier Abgeordneten, Claudia Jung, Markus Rindersbacher, Eberhard Sinner, Julika Sandt, auf Abgeordnetenwatch eine Frage gestellt. Mittlerweile sind auch hier fünf Tage ohne Antwort vergangen.

Es schadet allerdings sicher nicht, wenn noch ein paar Menschen ihr Interesse bekunden, in dem sie sich bei Antwort benachrichten lassen. Vielleicht hilft es ja, wenn sich noch ein paar Menschen auf die Antwort registrieren? Einfach diesen Links folgen und die Email-Addressen angeben: Claudia Jung (Freie Wähler)Markus Rindersbacher (SPD)Eberhard Sinner (CSU)Julika Sandt (FDP)

Ich würde mich freuen, wenn es mir ein paar andere Piraten gleichtun und in Ihren Landtagen noch einmal anzufragen. Etwas mehr Druck in Sachen Jugendmedienschutzstaatsvertrag kann sicher nicht schaden, oder? Legt los, fragt nach und zeigt, dass dieses Thema wichtig ist! Folgender Text steht euch dazu zur freien Verfügung.

Guten Tag Herr_in XYZ.

Während der aktuelle JMStV sich als zahnloser Tiger bewies und das deutschsprachige Web kaum beeinflusste, hat die Novellierung das Potential dazu.

Der neue JMStV wird durch seine Verpflichtung zum Jugendschutz für Inhalte „ab 6 Jahren” (§5 Absatz 1) mehr Seiten betreffen. Es gibt zwar zahlreiche Einschränkungen, allerdings machen die den JMStV extrem komplex. Leider können Fehler beim Jugendschutz für die Anbieter ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500k € nach sich ziehen. Hinzu kommt die erhöhte Gefahr abgemahnt zu werden. Diese Entwicklung bedeutet für kleine Webseiten eine unverhältnismäßige Belastung, welche die Dynamik des Internets stark einschränken wird.

Faszinierend finde ich beim aktuellen Entwurf die Ausnahmeregelungen für einzelne „alte Medien. Exemplarisch sei hier der §5 Abs. 1 des JMStV genannt. Es ist bezeichnend, dass etablierten Medien für ihre Webpräsenzen mit Ausnahmegenehmigungen versehen werden. Das verzerrt nicht nur den Wettbewerb, es führt auch den durch den JMStV forcierten Filter ad absurdum. Wie die Filtersoftware erkennen soll, ob eine Seite (un)berechtigt nicht gekennzeichnet ist, ist mir schleierhaft. Ganz zu schweigen von der Problematik mit ausländischen Seiten, die sich nicht kennzeichnen werden. Das betrifft auch sehr bekannte und wertvolle Anbieter, wie die Wikipedia.

Für die Verfasser des JMStV ist das Internet immer noch ein „Fernsehen 2.0″, dabei ist es kein Rundfunk: Jeder Teilnehmer kann gleichzeitig Sender und Empfänger sein. Das Internet hat genau den Vorteil, dass es dort nicht aufgrund der hohen Kosten oder begrenzten Frequenzen wenige Anbieter gibt. Dem müssen auch die Regelungen zum Jugendschutz angepasst sein.

Ausführliche Informationen über die Folgen des JMStV können sie hier finden:

http://is.gd/gTX2e

http://is.gd/gTX4k

Was sagen sie zu den obigen Ausführungen? Wie ist ihre Meinung zur Novellierung des JMStVs und wie werden Sie abstimmen?

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Stöcker



Kennst du schon diese Artikel von mir?


Viewing all articles
Browse latest Browse all 2

Latest Images





Latest Images